Was bedeutet der One-Stop-Shop (OSS) im E-Commerce für Fernverkäufe

Cross-border E-Commerce

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Elisabeth Büschler
OSSSteuern

Was ist der One-Stop-Shop (OSS)? 

Der One-Stop-Shop ist kein Shop im herkömmlichen Sinne. OSS bedeutet, dass sämtliche bürokratischen Schritte zur Erreichung eines gewählten Zieles an einer einzigen zentralen Stelle erledigt werden können. Im Zuge der größten Umsatzsteuerreform Europas, die speziell für den E-Commerce gilt, ist der One-Stop-Shop das zentrale Element. In diesem Falle ist es eine Plattform des Bundeszentralamts für Steuern, über die Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen zentral eingereicht und getätigt werden können. Hintergrund: Der grenzüberschreitende B2C-Handel innerhalb der EU soll somit vereinfacht werden.

Die Nutzung des OSS-Verfahrens ist dabei den Händlern freigestellt. Die Anmeldung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS)? 

Der Mini-One-Stop-Shop ist der Vorläufer des OSS. Allerdings war der MOSS auf elektronische Dienstleistungen beschränkt:

  • Elektronisch übermittelte Dienstleistungen
  • Fernseh-, Rundfunk- und Telekommunikationsleistungen

Der OSS erweitert das MOSS-Verfahren um Waren und weitere Dienstleistungen. 

Welchen Nutzen hat ein One-Stop-Shop?

Für Händler, die innerhalb Europas viele Fernverkäufe abwickeln, ist der One-Stop-Shop sehr nützlich. Denn die Umsatzsteuer (USt) in der EU ist komplex und aufwendig. Daher soll der One-Stop-Shop den innereuropäischen Handel für den E-Commerce und dessen Händler vereinfachen. So die Theorie. 

In der Praxis stellt die Reform die Onlinehändler vor einige Herausforderungen, da nicht alle Transaktionen über den OSS gemeldet werden können. Wird die Lieferschwelle von 10.000 Euro erreicht, wird man ab dem ersten Paket in jedem Bestimmungsland umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, die Händler müssen sich in diesem Land steuerrechtlich registrieren lassen. Einige Stimmen sagen sogar, dass der OSS teilweise vor seiner Einführung überholt war. Denn der OSS ist nicht kompatibel, wenn man mit Fulfillment-Strukturen wie beispielsweise Amazon oder Zalando arbeitet.

Für wen gilt der One-Stop-Shop?

Ab dem 01. Juli 2021 gilt der OSS generell für alle Händler, die eine Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr überschreiten. Diese Summe setzt sich zusammen aus allen Lieferungen in das europäische Ausland innerhalb eines Jahres. Eine EU-Lieferschwelle sozusagen. Früher war die Lieferschwelle bei den meisten EU-Staaten bei 35.000 Euro netto pro Kalenderjahr, für Deutschland, die Niederlande und Luxemburg war die Grenze bei 100.000 Euro netto. Durch sowohl die Zusammenfassung als auch Herabstufung der Lieferschwelle werden auch kleinere Unternehmen diese Umsatzgrenze überschreiten. Dabei zählt der Wert aller Waren, die ins EU-Ausland geliefert werden.

Registrierung One-Stop-Shop

Die Anmeldung und Registrierung für den OSS erfolgt seit dem 01.10.2021 über das BOP-Portal. BOP ist ein Projekt des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), das die sichere elektronische Übermittlung von Steuerdaten zum Ziel hat. Neue Händler erstellen sich hier einen Account. Da die Beantragung und Bestätigung eines solchen Accounts Zeit in Anspruch nimmt, sollte man diesen rechtzeitig beantragen. Für die Teilnahme am OSS-Verfahren ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr) erforderlich. 

Der Registrierungsbeginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, welches auf die Antragstellung folgt. Das wären also folgende Daten:  1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.

Ist man als Händler bereits für das Vorgängerverfahren Mini-One-Stop-Shop registriert, nimmt man automatisch an der Sonderregelung One-Stop-Shop teil. Auch ein Widerruf der Teilnahme ist möglich. Die Widerrufsfrist ist bis 15 Tage ab dem Beginn des neuen Besteuerungszeitraums möglich und wirkt sich auf diesem aus.

Pflichten One-Stop-Shop 

Entscheiden sich Händler für das One-Stop-Shop-Verfahren, fallen verschiedene steuerliche Pflichten an. Wie auch bei jeder anderen Steuererklärung geht es um deren fristgerechte Abgabe sowie anschließend um die termingerechte Zahlung.

Abgabe Steuererklärung

Die Steuererklärung ist bis zum Ende des Folgemonats nach einem Besteuerungsquartal (Kalendervierteljahr) zu übermitteln. Das wäre also

  • I. Kalendervierteljahr bis zum 30. April
  • II. Kalendervierteljahr bis zum 31. Juli
  • III. Kalendervierteljahr bis zum 31. Oktober
  • IV. Kalendervierteljahr bis zum 31. Januar des Folgejahres

Sollten keine Umsätze in einem Quartal generiert werden, muss trotzdem eine Steuererklärung als sog. Nullmeldung an das Bundesamt für Steuern übermittelt werden.

Zahlung der Steuern

Damit die Zahlung der Steuern fristgerecht erfolgt, müssen die erklärten Steuerbeträge ebenfalls bis zum Ende des Folgemonats nach einem Besteuerungsquartal (Kalendervierteljahr) bei der zuständigen Bundeskasse eingegangen sein. Das bedeutet die gleichen Fristen wie bei der quartalsweisen Steuererklärung. Die Händler müssen also daran denken, diese rechtzeitig zu überweisen.

Hinweis: Xentral bietet keine Steuerberatung an. Wir empfehlen für diese Zwecke einen Steuerberater zu konsultieren.

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Nachteile des OSS

„Statt Erleichterung bringt die Reform viele Unwägbarkeiten mit sich – der Aufwand, alle steuerlichen Prozesse ordnungsgemäß abzuwickeln, dürfte sich sogar noch erhöhen.“ 

Dr. Roger Gothmann, CEO und Mitgründer von Taxdoo

Allerdings gibt es auch Nachteile beim OSS-Verfahren. So erfolgt die Erstattung der Umsatzsteuer nicht zentral über den One-Stop-Shop, sondern nach wie vor über die Finanzbehörde des jeweiligen Bestimmungslandes.

Auch die Kommunikation mit den jeweiligen Behörden sowie das Risiko einer USt-Prüfung im betreffenden Land nach wie vor beim Onlinehändler.

Wird die Lieferschwelle von 10.000 Euro netto erreicht, müssen sich die Onlinehändler ab dem ersten Paket in jedem belieferten Land umsatzsteuerlich registrieren lassen.

Zusammenfassung

Im Zuge des One-Stop-Shops ersetzt seit dem 1. Juli 2021 eine EU-Lieferschwelle von 10.000 Euro netto die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen Länder für Lieferungen von Waren innerhalb Europas. Durch die Nutzung des OSS müssen Händler nicht mehr im Bestimmungsland die Umsatzsteuer anmelden und zahlen (anmelden allerdings schon bei Überschreitung der Schwelle). Somit kann sich der bürokratische Aufwand reduzieren, teilweise erheblich. Allerdings nicht für alle Händler. So gelten beispielsweise für Amazon FBA die alten Regeln, sprich lokale Anmeldung der Umsatzsteuer im jeweiligen Land bei Überschreitung der länderspezifischen Lieferschwelle. Auf Einzeltransaktionsbasis wird entschieden, welche Transaktionen dem OSS gemeldet werden können und welche nicht.

Vereinfachung durch Xentral und Taxdoo 

Auch mit dem One-Stop-Shop bringt der Cross-Border-Handel innerhalb Europas immer noch Herausforderungen mit. Muss das sein? Absolut nicht! Taxdoo hat sich deswegen mit Xentral zusammen getan, um Händler die einfachste und angenehmste Erfahrung im internationalen E-Commerce zu bieten.

Wie funktioniert das?

Um dir die ganzen mühseligen Prozesse zu ersparen, übermittelt Xentral automatisch Taxdoo deine Auftrags- und Rechnungsdaten sowie Gutschriften. Taxdoo  übernimmt und prüft, wann die EU-Lieferschwelle überschritten wurde. Dabei werden Wechselkurse und Steuersätze aller EU-Staaten automatisch berücksichtigt. Und zwar tagesaktuell. 

Auch außerhalb des OSS-Verfahrens unterstützt dich Taxdoo bei lokalen Registrierungen im EU-Ausland, falls du Fulfillment-Center nutzen solltest. Und am Ende des Tages kannst du die umsatzsteuerlich ausgewerteten Transaktionsdaten ebenfalls ganz einfach in deine Finanzbuchhaltung überführt werden.

Xentral Lieferschwellen-Modul

Auch Xentral selbst bildet durch unser integriertes Lieferschwellen-Modul die neuen OSS-Bestimmungen ebenfalls ab.  Lies hier, wie unser Kunde STERNGLAS eine Menge Zeit und Nerven dank des Lieferschwellen-Moduls spart. Das Modul überwacht, wann die 10.000 Euro in Summe über alle EU-Länder erreicht wird. Dann stellt es rechtzeitig und vollautomatisch die Steuersätze um. Nachträgliche Rückzahlungen oder aufwendige Rechnungskorrekturen? Nicht mit Xentral. Und schon gar nicht für dich!  

OSS verstehen und Vorteile für dein Business nutzen

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Elisabeth Büschler
Sie begeistert sich für innovative Brands und Content – und ist deshalb bei Xentral mit seinen mehr als 1.700 Startups und KMU goldrichtig. Ihr Antrieb ist es, die Xentral-Community mit hilfreichen Inhalten auf das nächste Business Level bringen.

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