Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm (Referral Program)

1. Allgemeines 

1.1 Am Xentral-Empfehlungsprogramm können alle zahlenden Xentral-Kunden mit wirksamen, ungekündigten Verträgen sowie deren Mitarbeiter, die die Xentral-Software nutzen, teilnehmen.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Xentral und deren Angehörige sowie offizielle Xentral Partner, die mit Xentral in einem Partnerschaftsverhältnis stehen.

1.3 Empfehlender (Referrer) und Empfohlener (Referee) müssen zwei verschiedene Personen oder Unternehmen sein, die keine verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG sind.

1.4 Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die AGB der PowerPlay GmbH, deren Empfehlungsplattform “Cello” durch Xentral zur Durchführung des Referral-Programms eingesetzt wird.

2. Voraussetzungen der Teilnahme und Ablehnung von Empfehlungen 

2.1. Xentral kann Empfehlungen des Empfehlenden nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen. Zur Klarstellung gilt dies insbesondere wenn:

  • in den letzten sechs Monaten vor dem Eingang der Empfehlung Interaktionen zwischen Xentral und dem Empfohlenen stattgefunden haben, wie beispielsweise Kontaktaufnahmen über Messen, Webinare, gebuchte Free-Trials, Angebote durch Xentral oder der Empfohlene eine persönliche Demo von Xentral erhalten hat.
  • Xentral die Empfehlung in den letzten sechs Monaten bereits von einem Dritten erhalten hat, oder
  • der Empfohlene bereits Xentral-Kunde ist.

3. Prämienanspruch und Zahlungsbedingungen des Empfehlenden

3.1. Der Empfehlende erhält für jede erfolgreiche Empfehlung die auf der Xentral-Plattform beworbene Prämie.

3.2. Voraussetzung für die Entstehung des Prämienanspruchs ist das tatsächliche Zustandekommen der neuen Geschäftsbeziehung in Form eines Vertragsschlusses zwischen Xentral und dem Empfohlenen.

3.3. Die Prämie wird unter den folgenden Bedingungen und zu den folgenden Konditionen ausgezahlt:

  • sofern der empfohlene Neukunde einen Jahresvertrag mit jährlicher Vorauszahlung abschließt, erhält der Empfehlende die Prämie, sobald die Zahlung des empfohlenen Neukunden bei Xentral eingeht.
  • sofern der empfohlene Neukunde einen Monatsvertrag bzw. einen Jahresvertrag mit monatlicher Zahlung abschließt, erhält der Empfehlende die Prämie in monatlichen Zahlungen in Höhe von 50% der tatsächlich entrichteten monatlichen Lizenzgebühr durch den empfohlenen Neukunden, bis die vollständige Prämiensumme erreicht ist.
  • Zur Klarstellung gilt, dass Prämien an den Empfehlenden nur ausgezahlt werden, solange der empfohlene Neukunde die vertraglich vereinbarte Lizenzgebühr bei Fälligkeit tatsächlich entrichtet. Falls der empfohlene Neukunde seinen Vertrag kündigt, bevor durch die monatlichen Zahlungen an den Empfehlenden die vollständige Prämiensumme erreicht ist, entfällt der Anspruch des Empfehlenden auf die restliche Prämie.

Beispielhafte Darstellung der 50%-Regel bei einer fiktiven Prämiensumme von 2.000 €:

Zahlungsbedingungen des Neukunden

Lizenzgebühr durch Neukunden

Prämienzahlungen an den Empfehlenden

monatlich

1200€

M1 = 600 € (50% der entrichteten Lizenzgebühr)

M2 = 600 €

M3 = 600 €

M4 = 200 €

3.4. Für bereits abgeschlossene Verträge mit Neukunden können nachträglich keine Prämien vergütet werden.

3.5. Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch die PowerPlay GmbH und richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen und AGBs, die der Empfehlende durch seine Teilnahme an dem Xentral-Empfehlungsprogramm durch die Plattform Cello der PowerPlay GmbH akzeptiert.

3.6. Der Empfehlende wird darauf hingewiesen, dass die Auszahlung der Prämie über die PowerPlay GmbH nur für gewisse Länder erfolgt, die über den folgenden Link eingesehen werden können.

4. Prämienanspruch und Zahlungsbedingungen des empfohlenen Neukunden

4.1. ⁠Der empfohlene Neukunde erhält bei Abschluss eines Vertrages mit Xentral den auf der Xentral-Plattform beworbenen Rabatt, sofern der Vertragsschluss zwischen Xentral und dem empfohlenen Neukunden innerhalb von maximal 6 Monaten ab Eingang der Empfehlung bei Xentral stattfindet.

4.2. Der Rabatt bezieht sich auf die reine Basis-Lizenzgebühr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Xentral und dem Empfohlenen. Ausgenommen sind einmalige oder wiederkehrende kundenbezogene Kosten (wie z.B. Onboarding, Datenmigration oder Support Add-ons), sowie die variable Vergütung bei Überschreiten der inkludierten Aufträge.

5. Missachtung der Teilnahmebedingungen

5.1. Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten.

5.2. Weitergehende Ansprüche von Xentral bleiben hiervon unberührt.

6. Datenschutz

6.1. Xentral erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen des Empfehlungsprogramms ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt, es sei denn, Xentral ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverarbeitung verpflichtet.

7. Sonstiges

7.1. Das Empfehlungsprogramm ist ein von Xentral angebotener Service und begründet keine rechtlichen Verpflichtungen, die gerichtlich geltend gemacht werden können.

7.2. Xentral behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm oder die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu limitieren oder zu beenden.

7.3. Mit der Teilnahme erkennt der Empfehlende diese Teilnahmebedingungen an.

7.4. Diese Aktion ist nicht mit anderen Aktionen von Xentral kombinierbar.