Verpackungsregister LUCID: Diese Änderungen erwarten dich!

Das neue Verpackungsgesetz verständlich erklärt

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Farina Renken
FulfillmentVersandBestandmanagement

Der Countdown läuft: Am 1. Juli 2022 tritt die Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. Bis dahin müssen sich alle Unternehmen, die in Deutschland verpackte Ware in den Umlauf bringen, im Verpackungsregister (LUCID) registrieren und angeben, welche Verpackungsarten sie einsetzen. 

Falls das nicht geschieht, drohen Sanktionen von Bußgeldern bis zum Verkaufsverbot der jeweiligen Waren. Damit du keine böse Überraschung erlebst, zeigen wir dir die Hintergründe der Änderung und worauf du achten musst. 

Kurz und knapp: Registrierungspflicht für alle Hersteller von Verpackungen

Die Pflicht zur Rücknahme von Verpackungen gab es im stationären Handel schon länger. Ab Juli kommen auch auf Onlinehändler weitreichende Reformen zu. Ab dem 01. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister (LUCID) für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. 

Wer sich noch nicht registriert hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Wir zeigen dir, welche Änderungen auf dich zukommen und wie du dich registrieren kannst. 

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Verpackungsregister LUCID: Was ist das?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) trat 2019 in Kraft und regelt Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen. Mit der Novelle im VerpackG ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen worden. Diese Instanz betreibt das LUCID Verpackungsregister, in das sich nunmehr alle Händler eintragen müssen. Dieses Register sorgt für die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes. 

Verpackungsentsorgung in Deutschland

Deutschland nutzt ein duales System. Neben der öffentlichen Entsorgung kümmern sich privatwirtschaftlich betriebene Organisationen um die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen. Sie sind verantwortlich dafür, dass vorgeschriebene Verwertungsquoten eingehalten werden. Jeder, der in Deutschland Verpackungen in den Umlauf bringt, hat eine Produktverantwortung und muss sich um die Entsorgung und Verwertung kümmern. 

Damit diesem Grundsatz Rechnung getragen wird, wurde das Verpackungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz soll eine transparente und gerechte Verteilung der Kosten für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen sichergestellt werden. Hierfür melden Unternehmen die in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen und entrichten Lizenzentgelte für die Arbeit der Entsorgungsunternehmen. 

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden, dass sich Unternehmen diesem Grundsatz entziehen und die Müllentsorgungskosten nicht gerecht verteilt werden. Vor allem deutsche Unternehmen fürchteten lange Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Nichtbeteiligung ausländischer Konkurrenten. Zudem nehmen Onlinehandel und To-Go-Produkte immer mehr zu. Eine Anpassung des Gesetzes für mehr Transparenz, Fairness und Umweltschutz wurde notwendig. 

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Änderungen ab dem 01.07.2022 – Das kommt auf dich zu

Ab dem 01.07.2022 tritt die Novelle im Verpackungsgesetz in Kraft. Damit ergeben sich neue Pflichten für Händler. Wir haben dir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verpackungsregister zusammengefasst.  

Was ändert sich im VerpackG?

Mit der Novelle im Verpackungsgesetz sind nunmehr alle Hersteller von mit Ware gefüllten Verpackungen verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der ZSVR registrieren zu lassen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VerpackG n. F.). 

Hersteller ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig abgibt (§ 3 Abs. 14 VerpackG n. F). Es werden zwei Formen des Vertreibers unterschieden:

  • Zum einen ist Vertreiber jeder, der, unabhängig von der Verpackungsmethode oder Handelsstufe, Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Abs. 12 VerpackG).
  • Zum anderen ist Letztvertreiber derjenige Vertreiber, der Verpackungen an den Endverbraucher abgibt (§ 3 Abs. 13 VerpackG).

Auf den Punkt: Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige, der eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt und diese in Umlauf bringt. Darunter zählen nunmehr Produzenten ebenso wie Onlinehändler und Bäckereien. 

Lesetipp: Weitere Informationen zu den Änderungen im Verpackungsgesetz findest du auf der Seite der Zentralen Stelle Verpackungsregister.  

Was sind die Hintergründe dieser Änderungen?

Die Gesetzesnovellierung verfolgt das Ziel der Verringerung der Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt. Damit auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland Ware verkaufen, an den Kosten der Müllentsorgung beteiligt werden, bedurfte es einiger Anpassungen des Verpackungsgesetzes.

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Bin ich davon betroffen?

Kurz gesagt: Das Verpackungsgesetz betrifft alle, die Verpackungen in den Umlauf bringen. Das betrifft sowohl Verkaufsverpackungen als auch Transport-, Mehrweg-, Service- oder Umverpackungen. Dadurch ist die Verpflichtung zur Registrierung im LUCID sehr weitreichend und betrifft fast alle gewerbsmäßig Handelnden, soweit Waren verpackt werden. 

Als Onlinehändler bist du also höchstwahrscheinlich davon betroffen. Egal ob du deinen eigenen Onlineshop betreibst, Online-Marktplätze nutzt oder Fulfillment-Dienstleister beauftragst. 

Tipp: Solltest du dir noch nicht im Klaren darüber sein, ob du wirklich von der Registrierungspflicht betroffen bist, kannst du auf der Internetseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine Überprüfung durchführen.

Welchen Einfluss haben die Änderungen auf Online-Marktplätze?

Die Änderungen stehen im Fokus von Transparenz und Fairness am Markt des Verpackungsrecyclings. Laut ZSVR-Vorstand Gunda Rachut haben viele Versandhändler bisher ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen verantwortlich sind und dafür bezahlen müssen. Der Druck auf Online-Marktplätze (z. B. Ebay, Amazon), ihrer Produktverantwortung nachzukommen, wächst. Die Marktplätze müssen nun kontrollieren, ob die Onlinehändler der Pflicht zur Registrierung nachkommen. Händler, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, dürfen ihre Waren schon bald nicht mehr auf diesen Plattformen vertreiben. 

Für Nutzer:innen von Fulfillment-Dienstleistungen gilt dies auch, denn die Verantwortung für die Registrierung der Verpackungen geht auf die Händler selbst über. 

Lesetipp: Zwar gelten die Regelungen zur Registrierung auch bei der Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern, allerdings kannst du das Fulfillment automatisieren und trotzdem einen Wettbewerbsvorteil erzielen.

Für wen gelten die Regelungen noch?

Nicht nur Onlinehändler sind von den Neuerungen betroffen. Mit der Gesetzesanpassung des Verpackungsgesetzes müssen sich ab dem 1. Juli 2022 auch Vertreiber von Transportverpackungen sowie Letztvertreiber von Serviceverpackungen registrieren lassen. 

Das bedeutet: Selbst Imbissbudenbetreiber, Restaurants und Cafés, Bäcker und Metzger müssen sich im LUCID Verpackungsregister registrieren, wenn sie verpackte Waren (z. B. To-Go-Becher, Brötchentüten etc.) in Umlauf bringen. Damit soll der gestiegenen Nachfrage der To-Go-Produkte Rechnung getragen werden. 

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtregistrierung?

Bei Nichtwahrnehmung der Registrierungspflicht drohen Bußgelder und Abmahnungen. Im schlimmsten Fall wird der Verkauf der Ware verboten. Beispielsweise sind Online-Marktplätze wie Amazon angehalten, nur registrierten Onlinehändlern den Verkauf ihrer Ware zu gestatten. 

Lesetipp: Damit du nicht den Überblick über all die Neuerungen und deine Prozesse verlierst, helfen dir ERP-Schnittstellen. Mit einem ERP gelingt dir das Unternehmensmanagement im Schlaf! 

Registriere dich jetzt im Verpackungsregister

Du siehst: Es stehen weitreichende Änderungen bevor und die Konsequenzen einer Nichtregistrierung können schwerwiegend sein. Doch keine Sorge, noch hast du Zeit, dich im LUCID Verpackungsregister anzumelden. Wir zeigen dir, was du tun musst. 

Wo kann ich mich registrieren?

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID kann auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vorgenommen werden. 

Schritt für Schritt Anleitung zur Registrierung

Die Registrierung im Verpackungsregister ist recht einfach. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du vorgehen musst. 

  1. Erstellen eines Logins: Zuallererst musst du auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) einen Login einrichten. Dazu musst du deinen Unternehmensnamen und einen Verantwortlichen eintragen. Verantwortlich kann ein Vorstandsmitglied, die oder der Geschäftsführer:in oder ein / eine Prokurist:in sein. Nach Eintragung der Zugangsdaten ist der Login erstellt.
  2. Aktivierungslink: Du erhältst anschließend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Diesen musst du innerhalb von 24 Stunden bestätigen. Damit ist die Login-Erstellung abgeschlossen.
  3. Registrierung innerhalb von 7 Tagen abschließen: Innerhalb der nächsten 7 Tage musst du die Registrierung im Verpackungsregister LUCID abschließen. Dazu sind im Kundenkonto Checklisten mit den benötigten Daten auszufüllen.

Für die Registrierung musst du verschiedene Angaben machen. Dazu zählen:

  • Stammdaten deines Unternehmens 
  • Angaben zur Art der Verpackungen 
  • Angabe zu Markennamen

Nachdem du die Zusammenfassung deiner Angaben geprüft hast, kannst du den Registrierungsprozess abschließen. Im Anschluss erhältst du eine E-Mail mit allen weiteren Informationen zum Verwaltungsakt oder zur Veröffentlichung des Eintrags. 

Videotipp: Für alle die, die sich noch intensiver zu dem Registrierungsprozess informieren wollen, hat die ZSVR stellt ein Erklärvideo zur Registrierung in LUCID zur Verfügung gestellt. 

Welche Informationen muss ich angeben?

Die benötigten Informationen zur Registrierung im Verpackungsregister ergeben sich aus § 9 Abs. 2 VerpackG. Diese sind: 

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers
  • Angabe zur verantwortlichen Person
  • Im Fall einer Bevollmächtigung: Angaben zum Bevollmächtigten und schriftliche Beauftragung durch den Hersteller
  • Nationale Kennnummer und E-Mail-Adresse des Herstellers
  • Markennamen 
  • Erklärung zur Beteiligung an einem dualen System 
  • Erklärung zur Wahrheit der Angaben
  • Erklärung zur eigenständigen Abgabe des Antrags 

So unterstützt dich Xentral bei der Registrierung

Xentral bietet dir zwei Möglichkeiten, um den Überblick über deine Verpackungen zu behalten und Transparenz in den den Verpackungsprozess zu bringen:

  1. Mithilfe der App “Verpackungsmaterial Lizenzen” kannst du zusätzlich zu deinem versendeten Artikel auch die benötigte Verpackung tracken und so eine Statistik exportieren, die dir einen Überblick über deine verbrauchten Verpackungen liefert, beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum. Mehr dazu
  2. Wenn du die Verpackungen nicht nur statisch erfassen, sondern auch Infos über den aktuellen Lagerbestand haben möchtest, kannst du die App “Verpackungsmaterial Lagermanagement” nutzen. So ist es möglich beispielsweise die Ein-/ Aus- und Umlagerungen in Xentral abzubilden, du musst nur vorher festlegen für welchen Artikel welche Mengen Verpackungsmaterial genutzt werden. Mehr dazu

Lesetipp: Du willst wissen, wie dein Unternehmen von einer Lagerverwaltungssoftware profitieren kann? Wir erklären es dir!

Fazit

Ab dem 01. Juli 2022 treten weitreichende Änderungen im Verpackungsgesetz in Kraft. Für alle die, die sich noch nicht registriert haben, besteht konkreter Handlungsbedarf. Die Konsequenzen einer Nichtregistrierung sind weitreichend. 

Das Gute: Du hast noch ausreichend Zeit, um dich zu registrieren und bösen Überraschungen vorzubeugen!

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Farina Renken
Farina Renken
Sie interessiert sich besonders für die Geschichten hinter den Unternehmen und schreibt mit Vorliebe über Xentral-Kunden und ihre Erfahrungen. Bei über 1800 Startups und KMU geht ihr der Stoff zum Glück so schnell nicht aus!