E-Rechnung wird Pflicht: Das Wichtigste zur elektronischen Rechnung im Überblick

In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zur E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich wissen musst!

Blick von oben auf einen weißen Bürotisch an dem ein Mann in einem gestreiften Hemd vor einem aufgeklappten Laptop sitzt. Daneben liegt ein Block mit Stiften und es steht eine Kaffeetasse hinter dem Laptop. Wir zeigen dir in diesem Beitrag, was du über E-Rechnungen wissen musst.
Elisabeth Büschler
Buchhaltung

Für Unternehmen in Deutschland kommen mit der Einführung der E-Rechnung weitreichende Änderungen im Rechnungswesen zu. Ab 2025 ist die Umstellung auf die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend.

Je nach Unternehmensgröße unterscheidet sich der Zeit- und Ressourcenaufwand zur Umstellung auf den neuen Rechnungsstandard. Die Digitalisierung von Belegverfahren kann Optimierungspotenziale in den internen Prozessen heben und Kosten einsparen. In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte über das Thema E-Rechnung sowie die kommende E-Rechnungspflicht.

Was ist eine E-Rechnung?

Die Definition der sogenannten E-Rechnung ist in § 2 der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) enthalten. Eine elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) ist demnach ein Dokument, das mithilfe eines strukturierten elektronischen Formats ausgestellt, übermittelt sowie empfangen wird und die medienbruchfreie, automatische Dokumentenverarbeitung auf Seiten des Empfängers ermöglicht.

Wichtig: Eine Rechnung im PDF-Format gilt nach dieser neuen Definition nicht als E-Rechnung, da die automatische und elektronische Datenverarbeitung nicht gewährleistet ist!

E-Rechnung Pflicht: Die wichtigsten Auswirkungen auf einen Blick erklärt

In wenigen Monaten wird die E-Rechnung (engl.: E-Invoice) in Deutschland verpflichtend zur Anwendung kommen. Wir haben dir die wichtigsten Informationen und Hintergründe zur E-Rechnung zusammengesucht.

Hintergrund: Warum werden elektronische Rechnungen zur Pflicht?

Im Rahmen des Richtlinienentwurfs "VAT in the Digital Age" (ViDA) zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug sieht die Europäische Kommission eine verpflichtende Nutzung der elektronischen Rechnung für grenzüberschreitende Transaktionen vor.

Deutschland hat mit dem Wachstumschancengesetz die Implementierung eines eigenen E-Rechnungssystems für den inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen vorangetrieben. Künftig wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Elektronische Rechnungen müssen dabei die Europäische Norm EN 16931 (RL 2014/55/EU) erfüllen. Beispiele für diese Formate sind die XRechnung, die unter anderem im öffentlichen Auftragswesen Anwendung findet, sowie das hybride ZUGFeRD Rechnungsformat (eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei).

Zu den sonstigen Rechnungen zählen Rechnungen in Papierform oder jene, die mit einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF-Rechnung) überbracht werden.

Lesetipp

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Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Bereits ab dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze. Entsprechende Regelungen finden sich im Wachstumschancengesetz, welches im März dieses Jahr verabschiedet wurde.

Für wen gilt die Pflicht zum Versenden einer E-Rechnung?

Die Einführung der E-Rechnung betrifft lediglich Leistungen zwischen Unternehmen (B2B), die im Inland ansässig sind.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Die Einführung von E-Rechnungen im B2B-Bereich wird zu hohen Umsetzungsaufwänden führen, sodass der Gesetzgeber Übergangsregelungen vorsieht.

Bis Ende 2026 dürfen für Umsätze zwischen Unternehmen aus den Jahren 2025 und 2026 noch Papierrechnungen ausgestellt werden. Sollte der Rechnungsempfänger zustimmen, sind außerdem auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, zulässig.

Bis Ende 2027 dürfen für in 2027 getätigte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen und mit Zustimmung des Rechnungsempfängers elektronische Rechnungen in einem alten Format übermittelt werden. Hierbei gilt jedoch die Voraussetzung, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro vorweist. Falls ein Rechnungsaussteller diesen Vorjahresumsatz überschreitet, hat dieser noch die Möglichkeit, Rechnungen über das EDI-Verfahren zu übermitteln.

Ab 2028 müssen die neuen Vorgaben zur E-Rechnung dann zwingend eingehalten werden.

E-Rechnungspflicht: Vorgaben zu Übergangsfristen im Zeitverlauf 2025 bis 2028

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Daniel Krauter

Gründer

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Die Vorteile der E-Rechnung

Die Einführung der elektronischen Rechnung wird zwar einigen Aufwand für Unternehmen nach sich ziehen. Dennoch sind die Vorteile dieser Rechnungsstellung nicht zu verachten. Die Vorteile lassen sich vor allem auf diese allgemeinen Aspekte herunterbrechen:

  • Kosteneinsparung

  • Einfachere Prüfung

  • Prozessoptimierung

  • Zeitersparnis

  • Hohe Transparenz

Die Vorteile der E-Rechnung für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger

Im Folgenden zeigen wir dir, wie sich die allgemeinen Vorteile der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung auf Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auswirken.

Vorteile für Rechnungssteller

Vorteile für Rechnungsempfänger

  • Vereinfachte Rechnungsstellung
  • Verkürzte Durchlaufzeiten
  • Schnelle Bearbeitung und Geldeingang
  • Einsparungen i. S. v. Papier, Druck, Porto etc.
  • Automatische Erstellung und Validierung
  • Ortsunabhängige Rechnungsstellung
  • Optimierung des Belegverfahrens durch automatisierte Prozesse
  • Kosteneinsparung i. S. v. Archivierung und Lagerung
  • Verbesserung der Datenqualität
  • Verringerung der Fehleranfälligkeit
  • Dezentrale Rechnungsbearbeitung

E-Rechnung erstellen: Diese Pflichtangaben müssen enthalten sein

Wer eine E-Rechnung erstellen will, muss verschiedene Pflichtangaben beachten. Ähnlich wie bei einer Rechnung in Papierform, sind relevante Rechnungsbestandteile i. S. d. § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) einzuhalten.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • (1) der vollständige Name sowie die Anschrift des Rechnungsstellers

  • (2) der vollständige Name sowie die Anschrift des Empfängers

  • (3) die Steuernummer des leistenden Unternehmers

  • (4) die fortlaufende Rechnungsnummer

  • (5) das Ausstellungsdatum

  • (6) das Liefer- und Leistungsdatum

  • (7) die Art und die Anzahl der gelieferten Produkte und Dienstleistungen

  • (8) der anzuwendende Steuersatz

  • (9) der im Rechnungsbetrag enthaltene Steuerbetrag

Speziell für die E-Rechnung schreibt der § 5 E-Rech-V folgende Pflichtangaben vor:

  • (10) die Zahlungsbedingungen

  • (11) die Bankverbindungsdaten

  • (12) eine DE-Mail- oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

  • (13) eine Leitweg-Identifikationsnummer

Vorlage zum Download

Lesetipp

In diesem Beitrag erfährst du mehr zu Abschlagsrechnungen und wie du diese automatisieren kannst!

Fazit: Bereits jetzt auf die E-Rechnung einstellen

Elektronische Rechnungen werden im Geschäftsverkehr immer wichtiger und mit Wirkung zum 01.01.2025 in Deutschland verpflichtend. Die Digitalisierung des Belegverfahrens verspricht deutliche Prozessoptimierungen und Kosteneinsparungen. E-Rechnungen ermöglichen durch die Nutzung strukturierter Daten die medienbruchfreie Bearbeitung von Rechnungen, kürzere Durchlaufzeiten, weniger Papier-, Druck- und Archivierungskosten und eine einfachere Verarbeitung.

Damit der Umstieg reibungslos gelingt, solltest du dich bereits jetzt mit der Thematik auseinandersetzen und dich ausreichend informieren. Wir bei Xentral arbeiten an einer Lösung zur Umsetzung der neuen Pflichten direkt im Xentral ERP, sodass du für die Umsetzung keine externen Tools benötigst.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung

Was ist das Besondere an einer E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. eine XML-Datei) angelegt, versendet und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Warum gibt es die Verpflichtung zur E-Rechnung?

Mit der ViDA-Initiative der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug werden weitreichende Änderungen auf den grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr zukommen. Deutschland hat mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetz die Weichen für die Umsetzung der europäischen Norm gelegt.

Wo finde ich Hinweise zur E-Rechnung?

Mehr Informationen zur E-Rechnung findest du beispielsweise in der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) oder der offiziellen Seite des Bundes.

Kann ich weiterhin Rechnungen in einem anderen Format verschicken?

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Bundesverwaltung sieht einen hohen Aufwand auf die inländischen Unternehmen zukommen, sodass sie Übergangsregelungen getroffen hat. Demnach ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich, um in den Jahren 2025 bis 2027 weiterhin Rechnungen in anderen elektronischen Formaten zu verschicken. Ab dem Jahr 2028 sind die neuen Regelungen zur E-Rechnung zwingend einzuhalten.

Was gilt für Rechnungsempfänger?

Die neue Rechnungspflicht gilt im Allgemeinen ab 01.01.2025. Als Rechnungsempfänger im B2B-Bereich musst du den Empfang der neuen elektronischen Rechnungen einrichten. Sollte ein Rechnungssteller bereits 2025 die E-Rechnung im B2B-Bereich versenden, musst du als Empfänger in der Lage sein, diese zu empfangen und zu verarbeiten.

Bietet Xentral eine Lösung für E-Rechnungen?

Wir arbeiten derzeit an einer Funktion, die es ermöglichen wird, E-Rechnungen in Xentral zu bearbeiten. Auf unserer Roadmap findest du alle Neuegkeiten zum Produkt oder Informationen über kommende Funktionen.

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Elisabeth Büschler
Sie begeistert sich für innovative Brands und Content – und ist deshalb bei Xentral mit seinen mehr als 1.700 Startups und KMU goldrichtig. Ihr Antrieb ist es, die Xentral-Community mit hilfreichen Inhalten auf das nächste Business Level bringen.

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