Rechnungskorrektur: Anleitung und Tipps

Erfahre, welche Unterschiede es zwischen einer Rechnungskorrektur und einer Gutschrift gibt und wie du beides korrekt umsetzt.

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und schaut Dokumente durch.
Elisabeth Büschler

Im Geschäftsalltag werden unzählige Rechnungen geschrieben. Mitunter passieren bei der Rechnungserstellung jedoch Fehler, die eine Rechnungskorrektur erfordern. In diesem Beitrag erklären wir dir, was eine Rechnungskorrektur ist, worauf du bei der Erstellung achten musst und was sie von einer Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne unterscheidet. 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Es wird zwischen einer Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne und einer Gutschrift im kaufmännischen Sinne (Rechnungskorrektur) unterschieden.

  • Eine Gutschrift wird vom Leistungsempfänger ausgestellt.

  • Eine Rechnungskorrektur wird vom Leistungsbringer ausgestellt.

  • Rechnungskorrekturen unterliegen den gleichen formalen Vorgaben im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG wie normale Rechnungen. Zusätzlich musst du mindestens durch Nennung der Rechnungsnummer und des Datums eindeutig auf die Ursprungsrechnung verweisen.

Was versteht man unter einer Rechnungskorrektur?

Eine Rechnungskorrektur – auch Storno- oder Korrekturrechnung genannt – bezeichnet eine Anpassung einer bereits gestellten Rechnung. Das leistende Unternehmen korrigiert eine bestehende Rechnung und erstattet entweder Teile des Rechnungsbetrags oder den Rechnungsbetrag als Ganzes.

Beispiele für Rechnungskorrekturen in der Praxis:

  • Warenrücknahme

  • Preisnachlässe aufgrund von Mängeln

  • Falsche Rechnungsangaben

Gründe für eine Rechnungskorrektur

Fehlerhafte Rechnungsangaben

Machst du bei der Rechnungserstellung einen Fehler, solltest du diesen korrigieren. Zu den häufigsten Fehlern in Bezug auf die Rechnungsangaben zählen:

  • Fehlende Pflichtangaben gemäß §14 Abs. 4 UStG

  • Fehlerhafte Kontaktdaten 

  • Unvollständige oder falsche Rechnungsnummer

  • Fehlerhafte Steuernummer 

  • Fehlerhafte Angaben zu den erbrachten Leistungen

  • Fehlendes Leistungsdatum

  • Falscher Rechnungsbetrag 

Falsche Beträge oder Umsatzsteuer

Neben den Fehlern hinsichtlich der formalen Rechnungsangaben können dir natürlich auch Fehler bei der Berechnung der Beträge und der Umsatzsteuer unterlaufen. Hierzu zählen folgende Beispiele:

  • Unberechtigter Steuerausweis

  • Ausweis einer zu hohen bzw. zu niedrigen Umsatzsteuer

  • Falschberechnung der Nettobeträge

Abweichungen in den erbrachten Leistungen

Die Kommunikation im Team hakt? Hinsichtlich des Leistungsspektrums sind folgende Punkte gängige Gründe für eine Rechnungskorrektur:  

  • Ausweis nicht erbrachter Leistungen 

  • Falsch verbuchte Gutschriften

Lesetipp

Vermeide Fehler mit der automatischen Rechnungserstellung. In diesem Beitrag erfährst du mehr darüber!

Unterschied zwischen Gutschrift und Rechnungskorrektur

Umsatzsteuerlich wird eine Gutschrift anders behandelt als eine Rechnungskorrektur.

  • Gutschrift: Der Leistungsempfänger (Kund:in) ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wird seitens des leistenden Unternehmens nicht widersprochen, kann der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das leistende Unternehmen schuldet demnach die ausgewiesene Umsatzsteuer.

  • Rechnungskorrektur: Die Rechnungskorrektur gilt als Rechnungsberichtigung, welche zu einer Kaufpreisminderung führt. Der Rechnungsaussteller ist in diesem Fall nicht bemächtigt, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen. In diesem Fall wird die vom Leistenden gezahlte sowie vom Leistungsempfänger abgezogene Umsatzsteuer nach unten korrigiert.


Rechnungskorrektur

Gutschrift

Aussteller

Leistungserbringer

Leistungsempfänger

Bezug 

Verweis auf ursprüngliche Rechnung

Neue Rechnung mit Word “Gutschrift” im Text

Form 

Bezugnahme auf Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum der Originalrechnung

Sämtliche Voraussetzungen einer Rechnung müssen erfüllt sein

Ausgewiesener Betrag

Negativ (Erstattung)

Positiv

Wie eine Rechnungskorrektur formal richtig erstellt wird

Eine Rechnungskorrektur unterliegt formal den gleichen Vorgaben wie eine normale Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG.

Pflichtangaben in einer Rechnungskorrektur

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Rechnungsdatum

  • Rechnungsnummer

  • Bezeichnung der erbrachten Leistungen

  • Leistungsdatum

  • Nettobetrag der erbrachten Leistungen

  • Hinweis zum Umsatzsteuersatz

  • Umsatzsteuerbetrag

Hinzukommen spezielle Anforderungen wie beispielsweise

  • Neue Rechnungsnummer mit Bezug auf die fehlerhafte Originalrechnung (inkl. Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum der Ursprungsrechnung)

  • Korrektur der Rechnungsbeträge der Originalrechnung als negative Beträge

  • Hinweis auf Umsatzsteuerkorrekturen gemäß § 14c UStG

Lesetipp

 Ab 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht. Die Hintergründe und was du beachten musst, haben wir dir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Dokumentation und Archivierung von Rechnungskorrekturen

Erfolgte bereits die Verbuchung der falschen Rechnung, muss die Buchhaltung eine Rechnungskorrektur erstellen. Hierbei musst du darauf achten, dass die Rechnungskorrektur eine eigene Rechnungsnummer erhält. Dies führt zu Veränderungen sowohl auf der Soll- als auch auf der Haben-Seite der Buchführung, sodass insgesamt drei Buchungssätze entstehen.

  1. Verbuchung der Originalrechnung mit der ursprünglichen Rechnungsnummer.

  2. Buchung der Rechnungskorrektur mit neuer Rechnungsnummer.

  3. Verbuchung der richtigen Rechnung mit neuer Rechnungsnummer.

Nach der Umsetzung dieser Buchungsvorgänge ist deine Buchführung wieder korrekt. Es empfiehlt sich, die korrigierte Rechnung gemeinsam mit der ursprünglichen Rechnung abzulegen. Durch die Aufbewahrungspflicht geschäftlicher Dokumente solltest du Rechnungsdokumente für mindestens zehn Jahre sachgemäß archivieren, um im Falle einer Betriebsprüfung die Vorgänge zweifelsfrei nachvollziehen zu können. 

Automatisierung der Rechnungskorrektur mit einem ERP-System

Mit Hilfe eines ERP-Systems wie beispielsweise Xentral können deine Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend automatisiert werden. Hiervon profitiert auch deine gesamte Buchhaltung. Statt die Rechnungserstellung, Rechnungskorrektur oder Gutschriftgewährung händisch abzuarbeiten kannst du diese Vorgänge automatisiert in einem übersichtlichen Dashboard bearbeiten. Damit können im Rahmen von Rechnungskorrekturen zum Beispiel Rechnungen komplett oder zum Teil storniert werden. Ebenso ist es möglich, Rechnungskorrekturen oder Gutschriften rückwirkend mit Rechnungen zu verknüpfen. Die Nutzung eines ERPs sorgt für:

  • Effizienzsteigerung: Lasse Rechnungen und Korrekturen automatisiert vom ERP-System erstellen und spare dir wertvolle Zeit.

  • Fehlerreduktion: Die manuelle Rechnungserstellung birgt eine hohe Fehleranfälligkeit.

  • Sicherstellung der Compliance: Steht eine Betriebsprüfung ins Haus kannst du durch die zentrale Verwaltung deiner Dokumente im ERP-System relevante Vorgänge nachvollziehen und auf Nachfragen reagieren.

Das ERP-System sorgt für eine nahtlose Integration deiner Buchhaltungsprozesse in andere Unternehmensbereiche wie beispielsweise das Debitorenmanagement oder die Lagerverwaltung. Musst du eine Rechnungskorrektur im Rahmen einer Warenrücknahme erstellen, wird die Information automatisch an die entsprechende Abteilung gesendet.

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Fazit: Rechnungskorrekturen effektiv und gesetzeskonform abwickeln

Preisnachlässe werden umgangssprachlich häufig als Gutschrift bezeichnet. Allerdings gibt es einen großen umsatzsteuerlichen Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Rechnungskorrektur, sodass eine Rechnungskorrektur klar von einer Gutschrift abgegrenzt werden muss. Im Rahmen einer Rechnungskorrektur wird eine fehlerhafte Rechnung korrigiert. Ein Vorsteuerabzug durch den/die Rechnungsersteller:in ist demnach nicht möglich. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Kaufpreisminderung und damit einer Umsatzsteuerkorrektur. Formal unterliegt eine Rechnungskorrektur den gleichen Formvorgaben gemäß Umsatzsteuergesetz wie normale Rechnungen. Damit du Rechnungskorrekturen effizient und gesetzeskonform umsetzt, empfiehlt sich die Nutzung eines ERP-Systems. Mit diesem sparst du wertvolle Zeit, reduzierst Fehler bei der Erstellung und stellst die korrekte Archivierung sicher. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Rechnungskorrektur Gutschrift

Wann ist eine Rechnungskorrektur notwendig?

Eine Rechnungskorrektur dient der Korrektur einer Ursprungsrechnung, wenn diese beispielsweise aufgrund falscher oder fehlender Angaben fehlerhaft ist, Preisnachlässe aufgrund von Mängeln gestattet werden oder Ware zurückgenommen wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Rechnungskorrektur?

Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist eine umgekehrte Rechnung und wird durch den Leistungsempfänger (Kund:in) ausgestellt. Dieser ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnungskorrektur wird vom Leistungserbringer ausgestellt und führt zu einer Kaufpreisminderung und damit einer Korrektur der Umsatzsteuer.

Welche Pflichtangaben müssen in einer korrigierten Rechnung enthalten sein?

Eine Rechnungskorrektur unterliegt den Formvorgaben einer normalen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG. Zusätzlich musst du eindeutig auf die Ursprungsrechnung verweisen, indem du die Rechnungsnummer sowie das Ausstellungsdatum der Originalrechnung angibst.

Kann ich Korrekturrechnungen automatisiert mit einem ERP-System erstellen?

Ja, ein ERP wie beispielsweise Xentral ermöglicht es dir, in einem übersichtlichen Dashboard mit wenigen Klicks Korrekturrechnungen zu erstellen. Du kannst Rechnungen als Ganzes oder nur Teile korrigieren und ebenso Rechnungskorrekturen rückwirkend mit Originalrechnungen verknüpfen. 

Wie sollte eine Stornorechnung dokumentiert werden?

Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungspflicht für geschäftliche Dokumente aller Art – auch für Rechnungen. Du solltest Stornorechnungen und Originalrechnungen mindestens zehn Jahre lang archivieren, damit bei einer Betriebsprüfung alle Unterlagen vorhanden und die Vorgänge nachvollziehbar sind. 

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Elisabeth Büschler
Sie begeistert sich für innovative Brands und Content – und ist deshalb bei Xentral mit seinen mehr als 1.700 Startups und KMU goldrichtig. Ihr Antrieb ist es, die Xentral-Community mit hilfreichen Inhalten auf das nächste Business Level bringen.

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