Rechnungskorrektur: Anleitung und Tipps
Erfahre, welche Unterschiede es zwischen einer Rechnungskorrektur und einer Gutschrift gibt und wie du beides korrekt umsetzt.
Im Geschäftsalltag werden unzählige Rechnungen geschrieben. Mitunter passieren bei der Rechnungserstellung jedoch Fehler, die eine Rechnungskorrektur erfordern. In diesem Beitrag erklären wir dir, was eine Rechnungskorrektur ist, worauf du bei der Erstellung achten musst und was sie von einer Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne unterscheidet.
Das Wichtigste im Überblick:
Es wird zwischen einer Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne und einer Gutschrift im kaufmännischen Sinne (Rechnungskorrektur) unterschieden.
Eine Gutschrift wird vom Leistungsempfänger ausgestellt.
Eine Rechnungskorrektur wird vom Leistungsbringer ausgestellt.
Rechnungskorrekturen unterliegen den gleichen formalen Vorgaben im Sinne des § 14 Abs. 4 UStG wie normale Rechnungen. Zusätzlich musst du mindestens durch Nennung der Rechnungsnummer und des Datums eindeutig auf die Ursprungsrechnung verweisen.
Was versteht man unter einer Rechnungskorrektur?
Eine Rechnungskorrektur – auch Storno- oder Korrekturrechnung genannt – bezeichnet eine Anpassung einer bereits gestellten Rechnung. Das leistende Unternehmen korrigiert eine bestehende Rechnung und erstattet entweder Teile des Rechnungsbetrags oder den Rechnungsbetrag als Ganzes.
Beispiele für Rechnungskorrekturen in der Praxis:
Warenrücknahme
Preisnachlässe aufgrund von Mängeln
Falsche Rechnungsangaben
Gründe für eine Rechnungskorrektur
Fehlerhafte Rechnungsangaben
Machst du bei der Rechnungserstellung einen Fehler, solltest du diesen korrigieren. Zu den häufigsten Fehlern in Bezug auf die Rechnungsangaben zählen:
Fehlende Pflichtangaben gemäß §14 Abs. 4 UStG
Fehlerhafte Kontaktdaten
Unvollständige oder falsche Rechnungsnummer
Fehlerhafte Steuernummer
Fehlerhafte Angaben zu den erbrachten Leistungen
Fehlendes Leistungsdatum
Falscher Rechnungsbetrag
Falsche Beträge oder Umsatzsteuer
Neben den Fehlern hinsichtlich der formalen Rechnungsangaben können dir natürlich auch Fehler bei der Berechnung der Beträge und der Umsatzsteuer unterlaufen. Hierzu zählen folgende Beispiele:
Unberechtigter Steuerausweis
Ausweis einer zu hohen bzw. zu niedrigen Umsatzsteuer
Falschberechnung der Nettobeträge
Abweichungen in den erbrachten Leistungen
Die Kommunikation im Team hakt? Hinsichtlich des Leistungsspektrums sind folgende Punkte gängige Gründe für eine Rechnungskorrektur:
Ausweis nicht erbrachter Leistungen
Falsch verbuchte Gutschriften
Vermeide Fehler mit der automatischen Rechnungserstellung. In diesem Beitrag erfährst du mehr darüber!
Unterschied zwischen Gutschrift und Rechnungskorrektur
Umsatzsteuerlich wird eine Gutschrift anders behandelt als eine Rechnungskorrektur.
Gutschrift: Der Leistungsempfänger (Kund:in) ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wird seitens des leistenden Unternehmens nicht widersprochen, kann der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das leistende Unternehmen schuldet demnach die ausgewiesene Umsatzsteuer.
Rechnungskorrektur: Die Rechnungskorrektur gilt als Rechnungsberichtigung, welche zu einer Kaufpreisminderung führt. Der Rechnungsaussteller ist in diesem Fall nicht bemächtigt, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen. In diesem Fall wird die vom Leistenden gezahlte sowie vom Leistungsempfänger abgezogene Umsatzsteuer nach unten korrigiert.
Rechnungskorrektur | Gutschrift | |
Aussteller | Leistungserbringer | Leistungsempfänger |
Bezug | Verweis auf ursprüngliche Rechnung | Neue Rechnung mit Word “Gutschrift” im Text |
Form | Bezugnahme auf Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum der Originalrechnung | Sämtliche Voraussetzungen einer Rechnung müssen erfüllt sein |
Ausgewiesener Betrag | Negativ (Erstattung) | Positiv |
Wie eine Rechnungskorrektur formal richtig erstellt wird
Eine Rechnungskorrektur unterliegt formal den gleichen Vorgaben wie eine normale Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG.
Pflichtangaben in einer Rechnungskorrektur
Name und Anschrift des Leistungserbringers
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Bezeichnung der erbrachten Leistungen
Leistungsdatum
Nettobetrag der erbrachten Leistungen
Hinweis zum Umsatzsteuersatz
Umsatzsteuerbetrag
Hinzukommen spezielle Anforderungen wie beispielsweise
Neue Rechnungsnummer mit Bezug auf die fehlerhafte Originalrechnung (inkl. Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum der Ursprungsrechnung)
Korrektur der Rechnungsbeträge der Originalrechnung als negative Beträge
Hinweis auf Umsatzsteuerkorrekturen gemäß § 14c UStG
Ab 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht. Die Hintergründe und was du beachten musst, haben wir dir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Dokumentation und Archivierung von Rechnungskorrekturen
Erfolgte bereits die Verbuchung der falschen Rechnung, muss die Buchhaltung eine Rechnungskorrektur erstellen. Hierbei musst du darauf achten, dass die Rechnungskorrektur eine eigene Rechnungsnummer erhält. Dies führt zu Veränderungen sowohl auf der Soll- als auch auf der Haben-Seite der Buchführung, sodass insgesamt drei Buchungssätze entstehen.
Verbuchung der Originalrechnung mit der ursprünglichen Rechnungsnummer.
Buchung der Rechnungskorrektur mit neuer Rechnungsnummer.
Verbuchung der richtigen Rechnung mit neuer Rechnungsnummer.
Nach der Umsetzung dieser Buchungsvorgänge ist deine Buchführung wieder korrekt. Es empfiehlt sich, die korrigierte Rechnung gemeinsam mit der ursprünglichen Rechnung abzulegen. Durch die Aufbewahrungspflicht geschäftlicher Dokumente solltest du Rechnungsdokumente für mindestens zehn Jahre sachgemäß archivieren, um im Falle einer Betriebsprüfung die Vorgänge zweifelsfrei nachvollziehen zu können.
Automatisierung der Rechnungskorrektur mit einem ERP-System
Mit Hilfe eines ERP-Systems wie beispielsweise Xentral können deine Geschäftsprozesse unternehmensübergreifend automatisiert werden. Hiervon profitiert auch deine gesamte Buchhaltung. Statt die Rechnungserstellung, Rechnungskorrektur oder Gutschriftgewährung händisch abzuarbeiten kannst du diese Vorgänge automatisiert in einem übersichtlichen Dashboard bearbeiten. Damit können im Rahmen von Rechnungskorrekturen zum Beispiel Rechnungen komplett oder zum Teil storniert werden. Ebenso ist es möglich, Rechnungskorrekturen oder Gutschriften rückwirkend mit Rechnungen zu verknüpfen. Die Nutzung eines ERPs sorgt für:
Effizienzsteigerung: Lasse Rechnungen und Korrekturen automatisiert vom ERP-System erstellen und spare dir wertvolle Zeit.
Fehlerreduktion: Die manuelle Rechnungserstellung birgt eine hohe Fehleranfälligkeit.
Sicherstellung der Compliance: Steht eine Betriebsprüfung ins Haus kannst du durch die zentrale Verwaltung deiner Dokumente im ERP-System relevante Vorgänge nachvollziehen und auf Nachfragen reagieren.
Das ERP-System sorgt für eine nahtlose Integration deiner Buchhaltungsprozesse in andere Unternehmensbereiche wie beispielsweise das Debitorenmanagement oder die Lagerverwaltung. Musst du eine Rechnungskorrektur im Rahmen einer Warenrücknahme erstellen, wird die Information automatisch an die entsprechende Abteilung gesendet.
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Fazit: Rechnungskorrekturen effektiv und gesetzeskonform abwickeln
Preisnachlässe werden umgangssprachlich häufig als Gutschrift bezeichnet. Allerdings gibt es einen großen umsatzsteuerlichen Unterschied zwischen einer Gutschrift und einer Rechnungskorrektur, sodass eine Rechnungskorrektur klar von einer Gutschrift abgegrenzt werden muss. Im Rahmen einer Rechnungskorrektur wird eine fehlerhafte Rechnung korrigiert. Ein Vorsteuerabzug durch den/die Rechnungsersteller:in ist demnach nicht möglich. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Kaufpreisminderung und damit einer Umsatzsteuerkorrektur. Formal unterliegt eine Rechnungskorrektur den gleichen Formvorgaben gemäß Umsatzsteuergesetz wie normale Rechnungen. Damit du Rechnungskorrekturen effizient und gesetzeskonform umsetzt, empfiehlt sich die Nutzung eines ERP-Systems. Mit diesem sparst du wertvolle Zeit, reduzierst Fehler bei der Erstellung und stellst die korrekte Archivierung sicher.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Rechnungskorrektur Gutschrift
Eine Rechnungskorrektur dient der Korrektur einer Ursprungsrechnung, wenn diese beispielsweise aufgrund falscher oder fehlender Angaben fehlerhaft ist, Preisnachlässe aufgrund von Mängeln gestattet werden oder Ware zurückgenommen wird.
Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist eine umgekehrte Rechnung und wird durch den Leistungsempfänger (Kund:in) ausgestellt. Dieser ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Rechnungskorrektur wird vom Leistungserbringer ausgestellt und führt zu einer Kaufpreisminderung und damit einer Korrektur der Umsatzsteuer.
Eine Rechnungskorrektur unterliegt den Formvorgaben einer normalen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG. Zusätzlich musst du eindeutig auf die Ursprungsrechnung verweisen, indem du die Rechnungsnummer sowie das Ausstellungsdatum der Originalrechnung angibst.
Ja, ein ERP wie beispielsweise Xentral ermöglicht es dir, in einem übersichtlichen Dashboard mit wenigen Klicks Korrekturrechnungen zu erstellen. Du kannst Rechnungen als Ganzes oder nur Teile korrigieren und ebenso Rechnungskorrekturen rückwirkend mit Originalrechnungen verknüpfen.
Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungspflicht für geschäftliche Dokumente aller Art – auch für Rechnungen. Du solltest Stornorechnungen und Originalrechnungen mindestens zehn Jahre lang archivieren, damit bei einer Betriebsprüfung alle Unterlagen vorhanden und die Vorgänge nachvollziehbar sind.
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