E-Rechnungspflicht 2025 – Was Händler jetzt wissen müssen
In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zur E-Rechnungspflicht 2025 im B2B-Bereich wissen musst!
Seit dem 1. Januar 2025 führt in Deutschland kein Weg mehr an der E-Rechnung vorbei – zumindest im B2B-Bereich. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die im Inland steuerbare Umsätze tätigen, und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Steuertransparenz. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und Umsatzsteuerbetrug einzudämmen.
Für viele Unternehmen bedeutet dies jedoch eine erhebliche Umstellung ihrer bisherigen Prozesse. In diesem Beitrag erfährst du, was die E-Rechnung ist, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie du dich optimal vorbereiten kannst.
Was ist eine E-Rechnung?
Die Definition der sogenannten E-Rechnung ist in § 2 der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) enthalten. Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein Dokument, das in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt und übermittelt wird. Im Gegensatz zu einer PDF- oder Papierrechnung enthält eine E-Rechnung Daten, die direkt von ERP-Systemen verarbeitet werden können.
Erlaubte Formate ab 2025
In Deutschland sind insbesondere zwei Formate relevant:
XRechnung – der offizielle Standard für Behörden und Unternehmen.
ZUGFeRD – ein hybrides Format, das sowohl eine maschinenlesbare XML-Datei als auch ein PDF enthält.
Wichtig: Ab 2025 sind nur noch strukturierte Formate zulässig. Eine Rechnung im PDF-Format gilt nach dieser neuen Definition nicht als E-Rechnung, da die automatische und elektronische Datenverarbeitung nicht gewährleistet ist!
Warum ist die E-Rechnung jetzt Pflicht?
Im Rahmen des Richtlinienentwurfs "VAT in the Digital Age" (ViDA) zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug sieht die Europäische Kommission eine verpflichtende Nutzung der elektronischen Rechnung für grenzüberschreitende Transaktionen vor.
Deutschland hat mit dem Wachstumschancengesetz die Implementierung eines eigenen E-Rechnungssystems für den inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen vorangetrieben. Künftig wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Elektronische Rechnungen müssen dabei die Europäische Norm EN 16931 (RL 2014/55/EU) erfüllen. Beispiele für diese Formate sind die XRechnung, die unter anderem im öffentlichen Auftragswesen Anwendung findet, sowie das hybride ZUGFeRD Rechnungsformat (eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei).
Zu den sonstigen Rechnungen zählen Rechnungen in Papierform oder jene, die mit einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF-Rechnung) überbracht werden.
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Die Vorteile der E-Rechnung
Die Einführung der elektronischen Rechnung zieht einen gewissen Aufwand mit sich. Dennoch sind die Vorteile dieser Rechnungsstellung nicht zu verachten. Die Vorteile lassen sich vor allem auf diese allgemeinen Aspekte herunterbrechen:
- Automatisierung: Fehlerquellen minimieren, schnellere Verarbeitung.
- Kostensenkung: Weniger manuelle Bearbeitungskosten.
- Steuertransparenz: Finanzämter können Betrug leichter erkennen.
Die Vorteile der E-Rechnung für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger.
Im Folgenden zeigen wir dir, wie sich die allgemeinen Vorteile der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung auf Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auswirken.
Vorteile für Rechnungssteller | Vorteile für Rechnungsempfänger |
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Die wichtigsten Fristen und Übergangsregelungen
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt schrittweise:
Seit 1. Januar 2025:
Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.Bis Ende 2026:
Papierrechnungen und PDFs sind noch erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.Ab 1. Januar 2027:
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen E-Rechnungen ausstellen. PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.Ab 1. Januar 2028:
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.
Was müssen Händler jetzt tun?
Damit die Umstellung problemlos gelingt, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten:
1. Technische Voraussetzungen prüfen
- Ist das ERP-System bereit für den Empfang und Versand von E-Rechnungen?
- Unterstützt es XRechnung und ZUGFeRD?
Falls nicht, ist ein Update oder die Einführung einer neuen Lösung notwendig.
2. Prozesse anpassen
- Buchhaltung und Rechnungsstellung müssen auf E-Rechnungen umgestellt werden.
- Automatisierte Prüfung und Archivierung sind erforderlich.
3. Mitarbeitende schulen
- Schulungen zu neuen Abläufen und den rechtlichen Anforderungen sind wichtig.
- Verständnis für Datenformate und Verarbeitung ist essenziell.
4. Rechtliche Anforderungen einhalten
- Rechnungen müssen den Vorgaben des §14 UStG entsprechen.
- Archivierung muss GoBD-konform erfolgen.
5. Sicherheitsaspekte klären
- Datensicherheit und Verschlüsselung sind entscheidend.
- Cloud-Lösungen vs. On-Premise-Systeme abwägen.
Herausforderungen bei der Umstellung
Technische Integration:
Nicht jedes Unternehmen verfügt über ein modernes ERP-System – Anpassungen können notwendig sein.Datensicherheit:
Die digitale Übermittlung von Rechnungen birgt Risiken, besonders per E-Mail.Kosten für kleinere Unternehmen:
Neue Software oder externe Dienstleister können Kosten verursachen.
Wir konnten einen großen Teil der Buchhaltung und alle Bereiche der Auftragsabwicklung automatisieren. Xentral war die Basis für unser Wachstum. Ohne Xentral hätten wir das nicht geschafft.
Daniel Krauter
Gründer
E-Rechnung erstellen: Diese Pflichtangaben müssen enthalten sein
Wer eine E-Rechnung erstellen will, muss verschiedene Pflichtangaben beachten. Ähnlich wie bei einer Rechnung in Papierform, sind relevante Rechnungsbestandteile i. S. d. § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) einzuhalten.
Hierzu zählen beispielsweise:
(1) der vollständige Name sowie die Anschrift des Rechnungsstellers
(2) der vollständige Name sowie die Anschrift des Empfängers
(3) die Steuernummer des leistenden Unternehmers
(4) die fortlaufende Rechnungsnummer
(5) das Ausstellungsdatum
(6) das Liefer- und Leistungsdatum
(7) die Art und die Anzahl der gelieferten Produkte und Dienstleistungen
(8) der anzuwendende Steuersatz
(9) der im Rechnungsbetrag enthaltene Steuerbetrag
Speziell für die E-Rechnung schreibt der § 5 E-Rech-V folgende Pflichtangaben vor:
(10) die Zahlungsbedingungen
(11) die Bankverbindungsdaten
(12) eine DE-Mail- oder E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
(13) eine Leitweg-Identifikationsnummer
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E-Rechnungen empfangen, versenden und verwalten mit Xentral
Mit Xentral kannst du ab Januar 2025 elektronische Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format nahtlos empfangen und verwalten. Außerdem unterstützt dich Xentral beim automatischen Versand von E-Rechnungen – in den Formaten PDF (ZUGFeRD) und XML. So laufen deine Rechnungsprozesse effizient und vollständig konform mit den neuen Vorschriften ab.
So empfängst du E-Rechnungen mit Xentral:
- Du erhältst eine (E-)Rechnung von einem Lieferanten und lädst sie herunter.
- Anschließend öffnest du in Xentral das Verbindlichkeiten-Modul und lädst die Rechnung hoch.
- Nach dem Hochladen kannst du die Rechnung zur weiteren Verarbeitung, Verwaltung oder Weiterleitung an deinen Buchhalter speichern.
So versendest du E-Rechnungen mit Xentral:
Mit Xentral kannst du E-Rechnungen einfach und flexibel versenden. Du legst individuell fest ob eine E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) erstellt werden soll. Unabhängig davon wird jede Rechnung weiterhin als reguläre PDF-Datei verschickt. So haben deine Kund:innen immer das passende Format zur Verfügung.
Du suchst eine einfache und rechtskonforme Lösung für deine E-Rechnungen? Mit Xentral automatisierst du den gesamten Prozess – vom Empfang bis zum Versand. Buche jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahre, wie du deine Rechnungserstellung optimieren kannst!
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung
Eine elektronische Rechnung ist ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. eine XML-Datei) angelegt, versendet und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Mit der ViDA-Initiative der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug werden weitreichende Änderungen auf den grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr zukommen. Deutschland hat mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetz die Weichen für die Umsetzung der europäischen Norm gelegt.
Mehr Informationen zur E-Rechnung findest du beispielsweise in der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) oder der offiziellen Seite des Bundes.
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die Bundesverwaltung sieht einen hohen Aufwand auf die inländischen Unternehmen zukommen, sodass sie Übergangsregelungen getroffen hat. Demnach ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich, um in den Jahren 2025 bis 2027 weiterhin Rechnungen in anderen elektronischen Formaten zu verschicken. Ab dem Jahr 2028 sind die neuen Regelungen zur E-Rechnung zwingend einzuhalten.
Die neue Rechnungspflicht gilt im Allgemeinen seit dem 01.01.2025. Als Rechnungsempfänger im B2B-Bereich musst du den Empfang der neuen elektronischen Rechnungen einrichten. Sollte ein Rechnungssteller bereits 2025 die E-Rechnung im B2B-Bereich versenden, musst du als Empfänger in der Lage sein, diese zu empfangen und zu verarbeiten.
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